Mercedes-Benz Versicherungsservice GmbH

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Angaben zur Entgeltumwandlung

Der erste Einbehalt des Beitrags erfolgt mit der Entgeltabrechnung im Monat vor dem Versicherungsbeginn. Bei einem Vertragsbeginn zum 01.04. wird der erste Beitrag beispielsweise aus der Gehaltszahlung Ende März entnommen.

Weiterer Vorschlag (optional):

Erklärung zur Beratung.*

Ich habe mich bereits über das Versicherungsprodukt informiert und verzichte auf eine weitere Beratung. Mir ist bewusst, dass sich ein Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, Schadenersatzansprüche gegen den Mercedes-Benz Versicherungsservice wegen unterlassener oder fehlerhafter Beratung und/oder Dokumentation geltend zu machen.

Ja, ich möchte informiert bleiben.

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